„Richtig“ reicht nicht!

„Gutachten müssen nicht nur richtig, sondern auch richtig begründet und […] für den Auftraggeber und andere Beteiligte nachvollziehbar und für den Fachmann nachprüfbar sein“ – so steht’s in der „Bibel“ für Sachverständige (https://lnkd.in/eZKKucYt).

Aber – was heißt das eigentlich genau?

Na ja. Dass Gutachten richtig sein sollten, versteht sich eigentlich von selbst. Dafür sind Sachverständige schließlich Experten auf ihrem jeweiligen Gebiet. Bei SLW Streitz Liesegang Wagenpfeil & Partner – wäre das „IT“. Also alles, was mit 0 und 1 zu tun hat, Hardware, Software, Systeme, Architekturen, Computer-Kram eben.

„Richtig begründet, nachvollziehbar und nachprüfbar“ ist hingegen nochmal ne ganz andere Nummer. Denn hier muss der Experte nicht nur sein Gebiet beherrschen, sondern auch genau wissen, wie nachvollziehbare und nachprüfbare Gutachten geschrieben werden.

Nachprüfbar:
der Sachverständige muss seine Untersuchung (und alle damit verbundenen Daten, Tätigkeiten, Erkenntnisse) so dokumentieren, dass sie von Dritten überprüft werden können. In der Praxis oft ein sehr hoher Aufwand!

Nachvollziehbar:
hier geht’s darum, dass das, was wir in grenzenloser fachlicher Expertise entdeckt und in Stunden mühsamer Kleinstarbeit dokumentiert haben, auch schlüssig erklären können müssen. Denn unsere Gutachten sind kein Selbstzweck – sie helfen Gerichten, Anwälten, Unternehmen, quasi jedem Auftraggeber, die Sachlage zu verstehen. Und – weiß Gott – keiner (außer uns) möchte sich mit 0 und 1 und dem ganzen Computer-Kram beschäftigen.
Hier müssen nicht nur die Hintergründe, sondern auch die Fakten und die Schlussfolgerungen so „übersetzt“ werden, dass Dritte sie verstehen und nachvollziehen können.

Richtig begründet:
das wiederum schließt ein, dass wir uns auch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen soweit auskennen müssen, dass die Begründung überhaupt zulässig ist. Hierzu gehört Objektivität, Unabhängigkeit und natürlich auch die bereits erwähnte Nachprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit.

Und wozu das alles?

Sachverständige sind oft die letzte Instanz, um Klarheit in zerfahrene Situationen zu bringen. Vor Gericht ist das oft unumgänglich. Allerdings sind Sachverständige auch dafür da, regelmäßige Qualitätskontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass es gar nicht erst zum Streit kommt. Und auch hier reicht „richtig“ eben bei Weitem nicht aus.