Diese Woche habe ich auf dem Sachverständigentag der IHK Bonn/Rhein-Sieg eine Reihe von Beispielen gezeigt, wie mittels generativer KI in verschiedensten Bereichen „geschummelt“ werden kann. Natürlich entbrannte – wie erwartet und beabsichtigt – eine spannende Diskussion.
Im Ergebnis müssen wir festhalten, dass sich Sachverständige leider auf keinerlei Bild- oder Videomaterial mehr verlassen dürfen. Eine persönliche Untersuchung und Inaugenscheinnahme des streitgegenständlichen Objekts ist in heutiger Zeit nahezu unabdingbar – quer durch alle Branchen.
Diese „persönliche Inaugenscheinnahme“ war zwar schon immer oberste Sachverständigenpflicht, allerdings gab es bislang dann doch eine ganze Reihe von anerkannten Medien, denen man ein gewisses Grundvertrauen entgegen gebracht hat (z.B. Überwachungsvideos, Foto-Beweise, Screenshots oder Screen-Videos). Und solche Medien finden sich auch in genügend Gerichtsakten.
Und genau hier müssen wir alle – Sachverständige, aber auch Anwälte und Richter – künftig umdenken und die Möglichkeiten neuer Technologien auf dem Schirm haben.
Auf uns als IT-Sachverständige kommt hier noch eine zusätzliche Verantwortung zu: Screenshots oder Bildschirmaufzeichnungen, Handyvideos – all das kann potenziell mit generativer KI erzeugt worden sein. Zuverlässige Methoden, das technisch und automatisiert zu erkennen, gibt es nicht. Unsere Aufgabe wird es daher in Zukunft auch immer häufiger sein, richtige von falschen digitalen „Beweisen“ zu unterscheiden.
Ich hoffe sehr, dass sich Techniken, wie die C2PA oder andere Möglichkeiten, die Authentizität von digitalem Material lückenlos zu belegen, durchsetzen!
#informatikersindcool#generativekiistindiesemzusammenhangnichtcool