Sehr schön! Es macht also die Runde – der Arbeitskreis Sachverständigenwesen der DIHK hat letzte Woche eine Handreichung veröffentlicht (https://lnkd.in/eSTm7-iX), in der nochmals klar eingeordnet wird, wie Sachverständige im Spannungsfeld der KI agieren können.
Die Empfehlung der DIHK deckt sich mit dem, was ich schon seit mehreren Monaten auf verschiedenen Veranstaltungen, Seminaren und Fachbeiträgen sage (puh, Glück gehabt, lach) und lässt sich recht kurz zusammenfassen:
• Sachverständige halten den Kopf hin. Immer. Persönlich. Ohne Ausrede. Per Gesetzt. KI hin oder her.
• Sachverständige müssen den Stand der Technik für ihre Gutachten anwenden (also auch KI) und diesen beherrschen. Also fit machen, ausprobieren, reflektieren, hinterfragen, Grenzen aufzeigen
• zur Sicherheit: vorher den Richter fragen oder informieren. Reden hilft…
• Datenschutz, Datenschutz, Datenschutz. Wer Gerichtsakten zu Chat GPT hochlädt, hat definitiv was nicht verstanden.
• Transparent machen: wenn Sie KI einsetzen, schreiben Sie’s in den Anhang. Ein KI-Verzeichnis hilft, Ihre Gutachten besser einordnen zu können.
KI muss auf jeden Fall raus aus der „Schummel-Ecke“ und als ernsthaftes, wissenschaftlich technisches Werkzeug in den Standard-Werkzeugkoffer eines Sachverständigen. Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit von KI-Ergebnissen sind zwar schwierig, aber auch dafür gibt es Lösungen.
Für mich sind solche offiziellen Handreichungen wichtige Schritte!
#informatikersindcool#selberdenkopfhinhalten
P.S.: in der nächsten Auflage des „Praxishandbuch Sachverständigenrecht“ haben wir dem Thema KI ein ganzes Teilkapitel gewidmet. Sobald ich hier ein Erscheinungsdatum habe, melde ich mich dazu.