KI-generierten Code markieren

Nachdem nun mehr und mehr KI in der Software-Entwicklung eingesetzt wird, und nachdem gerade auch hier auf LinkedIn viel darüber gepostet wird, müssen wir uns zwingend mit zwei wichtigen Rahmenbedingungen beschäftigen:

1. KI-generierter Code „gehört“ Ihnen nicht. Da hier keine individuelle Schöpfungshöhe vorliegt, greift das Urheberrecht nicht. Ihnen „gehört“ vielleicht noch der Prompt, aber ob der eine Eigenleistung darstellt, ist mehr als fraglich.
   
2. KI-generierter Code darf (!) auf keinen Fall zum Training genutzt werden. KI, die mit KI-generierten Daten trainiert wird, degeneriert, d.h. Ergebnisse werden falsch und unbrauchbar.

Alleine aus diesen beiden Punkten (und das ist nur eine kleine Auswahl) ergibt sich, dass wir in der Software-Entwicklung unbedingt wissen müssen, welche Teile einer Software menschengemacht und welche KI-generiert sind.

Ansonsten machen Sie die Tür auf für Streitigkeiten, Rechtsverstöße und verbauen sich womöglich die Option, Ihre originäre Leistung (= Ihr Produkt, Ihre Erfindung, Ihren USP) zum Training zu nutzen.

Also: markieren Sie KI-generierten Code. Von Anfang an!