Was ist ein ö.b.u.v. SV?
Die typisch deutsche Abkürzung „𝗼̈.𝗯.𝘂.𝘃. 𝗦𝗩.“ steht für „𝗼̈𝗳𝗳𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗯𝗲𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝘁𝗲𝗿 𝘂𝗻𝗱 (teils sogar gerichtlich) 𝘃𝗲𝗿𝗲𝗶𝗱𝗶𝗴𝘁𝗲𝗿 𝗦𝗮𝗰𝗵𝘃𝗲𝗿𝘀𝘁𝗮̈𝗻𝗱𝗶𝗴𝗲𝗿“. Und dahinter verbirgt sich eine ganze Menge…! In Deutschland gilt nämlich leider: Sachverständiger darf sich jeder nennen – ohne Prüfung, ohne Schutz der Berufsbezeichnung,…